Die Herkunft des Namens 1460 Zwenbrughen, 1508 Tweynbruggen (mundartlich "Zwennbrögge" oder Zwemmbrögge") ist die Siedlung bei den Brücken über die Wurm. Die Siedlung entstand um einen Adelssitz, der sich bis zum Jahre 1993 im Besitz vieler Familien befand.
Durch Heirat der Töchter der jeweiligen nachfolgenden Herren, gelangte Zweibrüggen an die Familie von der Hagen, von Mirbach, von Voß und von Eys.
1457 wird Dietrich von der Hagen für seine Frau, eine Tochter des Heinrich von Zwcibrüggen, mit dem Hof belehnt. 1515 wird Claß (Nikolaus) von Mirbach ebenfalls durch Heirat mit dem Gut belehnt.
Nikolaus von Mirbach stirbt 1552. Ihm folgen seine beiden Söhne Wilhelm und Johann von Mirbach. im Jahre 1605 stirbt der Lehnsträger Wilhelm von Mirbach.
Ihm folgt sein Sohn Nikolaus von Mirbach der jedoch 1648 stirbt. Am 21.03.1648 wird Hermann von Mirbach mit dem Gut belehnt. Er stirbt am 18.04.1676. Es folgt ihm sein Schwiegersohn Hans Wilhelm Voß. Dieser kann sich jedoch nicht lange an seinem Besitz erfreuen.
Nach seinem Ableben 1680 wird am 28.05.1680 sein Sohn Konstantin Wilhelm Joseph von Voß mit Zweibrüggen belehnt. Im Jahre 1697 wurde letztgenannter Lehnsträger schwachsinnig.
An seine Stelle tritt sein Schwager Wilhelm Adolf von Eys, genannt Beusdahl, der mit Florentine Katharina von Voß vermählt war. Auch er mußte bereits nach 7 Jahren wegen Schwachsinnigkeit zurücktreten. Sein Amt übernimmt sein Schwager Johann Wilhelm von Voß.
Am 20.10.1727 wird auf Antrag der Eheleute Wilhelm Adolf von Eys und seiner Ehefrau Florentine Katharina, geb. Voß, ihr Sohn Johann Franz Freiherr von Eys genannt Beusdahl mit Genehmigung des Herzoges mit Haus und Hof Zweibrüggen belehnt. Johann Franz Freiherr von Eys bleibt bis zu seinem Tode im Jahre 1786 im Besitz des Lehns. Er hatte nur eine Tochter,die mit dem geheimen Rat und Amtmann des Amtes Aldenhoven Joseph Anton von Negri vermählt war. Dieser wird am 11.04.1786 für sich und seine Kinder mit Haus und Hof Zweibrüggen belehnt.
Heutige Eigentümerin ist die Stadt Übach-Palenberg.
Baustil und Bauherr
Auch die Terrasse und die Freitreppe sind nach beiden Seiten völlig gleichmäßig entwickelt.